Allgemeine geschäftsbedingungen

Rechtliche Bestimmungen zu unseren Angeboten

AGBs und Buchungsbedingungen – ein notwendiges Übel welches wir zu deiner eigenen und unserer Sicherheit benötigen.

Bitte lies sie dir vor deiner Buchung und Reise gut durch, damit keine Missverständnisse entstehen.

Falls du weitere Fragen dazu hast, kannst du uns gerne jederzeit kontaktieren.

Die Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der übermittelten Leistungsbeschreibungen.
Mit seiner Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Teilnehmer erkennt mit der Anmeldung verbindlich unsere Reisebedingungen an. Für den Veranstalter wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die Reisebestätigung dem Anmelder mindestens einen Monat vor Reiseantritt oder – bei späterer Anmeldung innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Anmeldung zugegangen ist.

Mit Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter wird eine Anzahlung in Höhe von 1000,- € des Reisepreises sofort fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung, wobei stets der Name der Reise, der Reisetermin sowie vor allem Name und Anschrift des Reiseteilnehmers angegeben werden müssen. Entscheidend ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters. Die Restzahlung ist spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige vorherige Aufforderung zu leisten (zu beachten ist der lange Bankweg von ca. einer Woche). Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Reise-Teilnehmers.

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen verbindlich. Der Teilnehmer versichert, dass ihm die Leistungsbeschreibungen bekannt sind.

Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigen Preise aus wichtigen und nachgewiesenen Gründen – wie z. B. Steuererhöhungen u. a. – zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Falls eventuelle Preiserhöhungen 10 % übersteigen, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach der Bekanntgabe ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

Der Rücktritt von einer Reise wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung des Teilnehmers schriftlich beim Veranstalter eingeht. Als Stornogebühren werden bei Rücktritt von der Reise bis zum 30. Tag die Anzahlung, bis zum 15. Tag 50% des Reisepreises und ab dem 15. Tag der komplette Reisepreis berechnet. Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Der Mitreisende kann diese selbstständig über einen externen Anbieter buchen.

Umbuchungen sind bis 14 Tage vor Reiseantritt nur zwischen gleichwertigen oder zugunsten einer höherwertigen Reise möglich. Danach ist keine Umbuchung mehr möglich.

Wird eine im Prospekt ausgeschriebene oder dem Teilnehmer anderweitig bekannt gegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Teilnehmer unverzüglich zurück.

Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der Teilnehmer berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Beruht die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf Umständen, die nach Vertragsschluss eingetreten und nicht vom Veranstalter wieder Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, so ist der Veranstalter berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung, die dem Charakter der geschuldeten Leistung nahe kommt, Abhilfe zu schaffen.

Sollten im Programm vorgesehene Programmteile aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, so kann der Veranstalter dafür auch nicht verantwortlich gemacht werden. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

Sofern Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Teilnehmer unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. In sonstigen Fällen ist die Reiseleitung des Veranstalters zu verständigen. Die Reiseleiter des Veranstalters sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Eine Mängelanzeige muss in jedem Fall innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Rückkehr beim Veranstalter vorgelegt werden.

Der Veranstalter haftet als Reiseveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des Programms, für die ordnungsgemäße Auswahl und Vermittlung der Leistungsträger sowie für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und -Abwicklung.

Der Teilnehmer nimmt an den Reisen auf eigene Gefahr teil. Jeder Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist. Die Reiseleiter sind berechtigt, einen Teilnehmer, der die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Reiseentgelts.

Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich, auch wenn er dem Tourguide folgt.

Es gelten die Beförderungsbedingungen der in Anspruch genommenen Transportunternehmen. Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz im Rahmen des Reisevertragsrechts beschränkt sich insgesamt auf die dreifache Höhe des Reisepreises, soweit der Schaden durch den Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines von ihm ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.

Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Die Änderung der Leistungen und Preise ist vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern, Druckfehlern oder Rechenfehlern, soweit dies unter Beachtung von Sinn und Zweck sowie der vertragsgemäßen Kosten der Veranstaltung für den Teilnehmer zumutbar ist oder soweit dies durch Umstände erforderlich ist, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann (z. B. wesentliche Änderung der Wechselkurse). Alle Angaben in diesem Prospekt werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.

10.1 Der Mieter versichert mit der Abgabe seiner Buchungsunterlagen, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 1 oder 1a zu sein.

10.2 Für die Touren steht ein Kontingent von Motorrädern zur Verfügung. Wir werden uns bemühen, jedem Mieter das gewünschte Motorrad zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Typ besteht jedoch nicht. Sollte das vorhergesehene Motorrad aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, z.B. Schäden nicht verfügbar sein, so behalten wir uns vor, dem Mieter ein anderes Motorrad zur Verfügung zu stellen.

10.3 Der Mieter versichert mit der Abgabe seiner Miet-Motorrad Buchung, dass er sich darüber in Kenntnis befindet, dass für das Motorrad eine Vollkasko-Versicherung mit Euro 1000,- (auf Teer) und Euro 1500,- (auf Piste) Selbstbeteiligung besteht. Alle Schäden, die durch das Verschulden des Mieters entstehen, sind von diesem bis zur Höhe von Euro 1000,-  bzw. Euro 1500,- zu tragen. Dies beinhaltet auch Teilschäden (Kratzer, Beulen), die nach einer der Buchungsbestätigung beiliegenden Liste abgerechnet werden. Diese Liste ist daher Teil des Reisevertrages und des Motorradmietvertrages zwischen der Firma Motorradsafari Limited und dem Mieter. Über den Zustand des Motorrades vor und nach der Reise wird zwischen der Firma Motorradsafari Limited und dem Mieter ein Protokoll verfasst, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.

Die Abrechnung erfolgt über die Kaution in Höhe von Euro 1000,- bzw. Euro 1500,- die bei Übernahme des Motorrades in bar zu hinterlegen ist.

10.4 Der Mieter ist sich der mit der Nutzung des Motorrades verbundenen Risiken bewusst. Er befindet sich darüber in Kenntnis, dass die Verkehrsbedingungen, die Straßenverhältnisse, das Wetter und das Verhalten der anderen Tourteilnehmer die Risiken erheblich beeinflussen können und akzeptiert diese. Weiterhin anerkennt der Mieter, dass er für die Beherrschung des Motorrades, für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften, die Wahl der Straße und der Geschwindigkeit allein verantwortlich und haftbar ist, auch wenn er dem Tourguide folgt.

10.5 Der Mieter bestätigt durch die Abgabe seiner Buchung, dass er sich darüber in Kenntnis befindet, dass es nicht gestattet ist, das dem Mieter überlassene Motorrad an Dritte weiterzugeben oder mit anderen Mietern ohne die Zustimmung der Firma Motorradsafari Limited zu tauschen.

10.6 Jeder Mieter ist verpflichtet, die in dem Reiseland gültigen Gesetze und Bestimmungen zu beachten. Bei groben Verstößen gegen das geltende Recht ist die Firma Motorradsafari Limited berechtigt, das dem Mieter überlassene Motorrad ohne Entschädigung sicherzustellen.

10.7 Der Mieter bestätigt durch die Abgabe seiner Buchung, dass er sich der Risiken voll bewusst ist und stellt die Firma von jeglicher Haftung frei.

Nach oben scrollen
Du hast ein Anliegen, eine Frage oder möchtest uns einfach etwas mitteilen?
Du kannst uns auch direkt eine E-Mail senden
Einfach E-Mail eintragen und los gehts